Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen
Alle 16 Bundesländer haben eine gemeinsame Position zum Umgang mit KI-Anwendungen in schulischen Bildungsprozessen verabschiedet: Die Handlungsempfehlung zielt darauf ab, den Schulen einen konstruktiv-kritischen Umgang mit KI zu ermöglichen und Potenziale dieser Technologien für das Lernen und Lehren bestmöglich zu nutzen:
Lernen und Didaktik, Veränderung der Prüfungskultur, Professionalisierung von Lehrkräften, Regulierung und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Chancengerechtigkeit sind die Themenbereiche
Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen gibt es ab sofort eine länderübergreifende Empfehlung der KMK. Maßgebend für die Empfehlung aller 16 Länder ist ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI. Mit diesem Papier erhalten die Bildungsministerien der Länder eine wichtige Orientierung, um die Potenziale von KI für das Lehren und Lernen auszuschöpfen.
Die Handlungsempfehlung setzt im Zusammenhang mit KI auf eine zeitgemäße und chancengerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung und gibt Hinweise für nächste, gemeinsame Schritte.
Die Handlungsempfehlung umfasst fünf Themenbereiche:
- Einfluss und Auswirkungen von KI auf Lernen und Didaktik: KI-Anwendungen können Lehrkräfte bei der Unterrichtsvor- und -nachbereitung und der Gestaltung von Lernsituationen unterstützen. Zudem können Schülerinnen und Schüler mithilfe von KI gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen passgenau gefördert werden. KI-unterstütze Lernmaterialien können dabei auch einen positiven Effekt auf die Stärkung der Basiskompetenzen haben.
- Veränderung der Prüfungskultur durch KI: Prüfungsformate sollen zukünftig auch KI-bezogene Kompetenzen berücksichtigen. Den Ländern wird somit empfohlen, ihre bestehenden Leistungsüberprüfungsformate zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
- Professionalisierung von Lehrkräften: In allen drei Phasen der Lehrkräftebildung sollen Fähigkeiten zum Umgang mit KI fest verankert werden. Dazu gehören informatorische Grundlagen, Aspekte der Medienbildung sowie pädagogisch-didaktische Einsatzmöglichkeiten von KI in den Unterricht. Lehrkräfte sollen ermutigt werden, sich weiterzubilden und neue Technologien anzuwenden.
- Regulierung: Rechtliche Rahmenbedingungen müssen von den Ländern beachtet oder – da wo sie fehlen oder nicht genau genug sind – neu verabredet werden. Das betrifft beispielswiese den Schutz der Persönlichkeitsrechte oder Fragen des Urheberrechts. Die Schulen sollen von den Ländern Hinweise zur rechtskonformen Nutzung von KI-Anwendungen erhalten.
- Zugang zu KI-Anwendungen im Kontext von Chancengerechtigkeit: Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, Kompetenzen im Umgang mit KI zu entwickeln, um als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt teilhaben und handeln zu können.
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung haben die Länder nun den Auftrag, diese umzusetzen und ihren bisherigen Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen weiterzuentwickeln.
Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des im Jahr 2023 veröffentlichten eigenen Handlungsleitfadens bereits eine gute Grundlage, darauf aufbauende Maßnahmen im Dialog mit den am Schulleben Beteiligten auszugestalten. Unter anderem werden auch auf dieser Grundlage die Kernlehrpläne der Gymnasialen Oberstufe bis zum Schuljahr 2025/26 novelliert. Zudem startet ab dem 1. Februar 2025 das Pilotprojekt „Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU). Alle Schulen finden auf der Seite www.lernen-digital.nrw Unterstützungsangebote.