Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lernen-digital.nrw und seinen Unterkapiteln. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

 

Die Internetseite www.lernen-digital.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vollständig vereinbar. 

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2023 erstellt. Das "Kompetenzzentrum Barrierefreie IT" hat den Internetauftritt im April 2023 getestet. Für diesen Barrierefreiheitstest wurden die Prüfschritte des Selbstbewertungstests der BITV angewendet. Diese basieren auf dem internationalen Standard WCAG. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit nach der Bewertung nach BITV/WCAG nicht konform ist. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

 

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.  

Die folgenden Mängel werden aktuell behoben:

  • HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate bei Veranstaltungen
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate im Bereich Fragen und Antworten
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate in der Kopfzeilen-Navigation
  • Fokus-Reihenfolge im Bereich des Kalenders

 

Erstellung dieser Erklärung 

 

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2023 zu Düsseldorf erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 12.06.2023.

 

Feedback und Kontakt 

 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt 

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: www.lernen-digital.nrw/datenschutzhinweise 

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 
Völklinger Straße 49 
40221 Düsseldorf 
Telefon: (0211) 58 67 – 40 

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen 

 

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. 

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. 

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de) senden. 

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik 

 

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren 

 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451. 

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik 

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