De-Mail Kontakt

De-Mail über die Adresse poststelle[at]msb-nrw.de-mail.de (poststelle[at]msb-nrw[dot]de-mail[dot]de)

Die Übermittlung von De-Mails an das Ministerium ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an das Ministerium schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person oder Organisationseinheit  weitergeleitet.

Das Ministerium eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an das Ministerium versandt, so ist zu beachten, dass das Ministerium nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom Ministerium nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem Ministerium übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

Das Ministerium hat den Zugang für schriftformwahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

Sofern ein Schriftformerfordernis besteht würde eine einfache De-Mail nicht die Schriftform wahren mit der Folge, dass eine entsprechende Erklärung nicht wirksam und insbesondere bei gesetzlichen Fristen nicht fristwahrend im Ministerium eingegangen wäre.

Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren. Bitte geben Sie dabei auch unser oder Ihr Geschäftszeichen oder den bisherigen Betreff aus dem vorangehenden elektronischen Schriftwechsel an, damit die Schließung Ihres De-Mail-Postfachs intern im Ministerium dem richtigen Vorgang zugeordnet werden kann.

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